Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Solartechnik Käfferlein GmbH & Co. KG, Göhren 23, 91788 Pappenheim
- kurz Solartechnik Käfferlein genannt -

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

(1)
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Solartechnik Käfferlein erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(2)
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3)
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der Firma Käfferlein unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

§ 2
Vertragsschluß
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend.

(2)
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(3)
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware/Übergabe des Werkes an den Kunden.

(4)
Erfolgt die Bestellung der Ware/des Werkes durch den Verbraucher auf elektronischem Wege, bestätigen wir den Zugang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahmeerklärung kann mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.

(5)
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir informieren unsere Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich. Etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(6)
Für den Fall der Bestellung auf elektronischem Wege, speichern wir den Vertragstext und übersenden diesen dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail.

(7)
An Zeichnungen, Konstruktionen und anderen Unterlagen von uns behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; Der Kunde darf diese Dritten nicht zugänglich machen. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben. Dies gilt entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen wir jedoch solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen haben.

§ 3
Eigentumsvorbehalt
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer vor.

(2)
Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln. Für den Fall, dass Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware durch eine  Elektronikversicherung einschließlich einer Versicherung gegen Feuer-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3)
Bei einem Zugriff Dritter auf die Ware, z. B. die Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware hat der Kunde uns dies unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat der Kunde uns einen Besitzwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel  unverzüglich anzuzeigen.

(4)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(5)
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten dadurch erwachsenen Forderungen tritt er uns bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Unternehmer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(6)
Erlischt das Eigentum von uns durch Verbindung oder Vermischung, so geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns über. Der Kunde verwahrt in diesem Fall das (Mit-) Eigentum von uns unentgeltlich. Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die Forderungen ab, die durch eine Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.

§ 4
Liefer- und Leistungszeit / Gefahrübergang
(1)
Liefertermine oder –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

(2)
Beim Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Beim Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 § 5
Preise / Zahlungsbedingungen
(1)
Gegenüber Verbrauchern ist im Kaufpreis die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegenüber Unternehmern weisen wir den Kaufpreis netto oder ausdrücklich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.

(2)
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(3)
Ein Recht zur Aufrechnung besteht für den Kunden nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6
Gewährleistung im Falle der Lieferung von Ware (Kaufvertrag)
(1)
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(2)
Gegenüber Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.

Wir können die Art der gewählten Nacherfüllung jedoch verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

(3)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(4)
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.

(5)
Für die Beschaffenheit der Ware gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist, grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(6)
Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Sämtliche Hinweise in unseren Auftragsbestätigungen oder Angeboten auf Herstellergarantien bedeuten keine Einschränkung unserer Gewährleistung über die vorstehenden Einschränkungen hinaus. Sie stellen lediglich einen Hinweis auf zusätzliche Rechte des Kunden gegenüber dem Hersteller dar, die wir zur Kenntnisnahme weiterleiten. Insoweit stellen diese keine Erweiterung der Gewährleistungsrechte des Kunden uns gegenüber dar. Die von dem Hersteller gegenüber dem Kunden erteilte Garantie bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unserer Gewährleistung unberührt.

§ 7

Gewährleistung im Falle der Herstellung eines Gewerkes (Montage) oder der Reparatur

(1)
Für den Fall des Werkvertrages leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

(2)
Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, oder wird die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten abgelehnt, die Nacherfüllung schlägt fehl oder sie ist dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (vgl. § 8) statt der Leistung verlangen.

Bei nur geringfügigen Mängeln oder nur geringfügiger Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(3)
Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

(4)
Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs-  und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in 1 Jahr ab Abnahme des Werkes / des Reparaturgegenstandes.

Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(5)
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 8
Haftungsbeschränkung
(1)
Unsere Haftung beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2)
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber Unternehmern nicht.

(3)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9
Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; Sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist, soweit nicht nach Maßgabe des § 69 d UrhG gestattet, untersagt.

§ 11
Schlussbestimmungen
(1)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Weißenburg i. Bayern. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand:
April 2010

Solartechnik Käfferlein GmbH & Co. KG